Grit Saß
Diplom-Psychologin
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
In meiner psychotherapeutischen Praxis können Patienten der privaten Krankenkassen, der Beihilfe und Selbstzahler behandelt werden. Gesetzlich versicherte Patienten haben in bestimmten Fällen die Möglichkeit, über das sog. Kostenerstattungsverfahren behandelt zu werden. Unter welchen Bedingungen eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse möglich ist, muss im Vorfeld der Therapie geklärt werden. Ich unterstütze Sie hierbei gerne. Nehmen Sie bei Fragen einfach Kontakt mit mir auf.
Nachfolgend werden die Finanzierungsmöglichkeiten im Einzelnen erläutert:
Für Beamte übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für die Behandlung, während die private Krankenversicherung die weiteren Kosten trägt. Auch hier ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen. Zur Bewilligung einer Psychotherapie muss im Verlauf der probatorischen Sitzungen ein Antrag an die Beihilfe gestellt werden, bei dem ich Sie gern unterstütze.
Sie können die Kosten für die Psychotherapie auch selbst tragen. Diese richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und bedürfen klarer Absprachen vor Beginn der Behandlung. Eine Antragstellung ist in diesem Rahmen nicht erforderlich.
Sofern gesetzlich Versicherte belegen können, bereits bei mehreren niedergelassenen Psychotherapeuten um einen Psychotherapieplatz gebeten und eine Absage erhalten zu haben, aber eine dringende Behandlungsbedürftigkeit aufweisen, kann bei der gesetzlichen Krankenkasse ein Antrag auf sog. Kostenerstattung zur Behandlung in einer Privatpraxis gesellt werden. Es empfiehlt sich, die gesetzliche Krankenkasse über die vergebliche Suche nach einem Therapieplatz zu informieren und die Möglichkeit zur Abrechnung per Kostenerstattung zu erfragen. Detaillierte Informationen zur Kostenerstattung samt Musterschreiben entnehmen Sie bitte der Ostdeutschen Landespsychotherapeutenkammer. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte auch der Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer zum Thema Kostenerstattung.
Die Leistungen der privaten Versicherungen folgen keiner einheitlichen Regelung und sollten daher im Vorfeld einer Behandlung erfragt werden. Von den meisten privaten Krankenversicherungen werden in der Regel zunächst fünf „Probetermine“ (sog. probatorische Sitzungen) übernommen. Im Verlauf der Probatorik ist meist ein Antrag auf Kostenübernahme der Psychotherapie notwenig, bei dem ich Sie gern unterstütze.
Meine psychotherapeutischen Schwerpunkte liegen aktuell in der Behandlung von affektiven Störungen, Somatisierungsstörungen, Persönlich-keitsentwicklungsstörungen sowie Bearbeitung von Problemen, die bei einer Trennung bzw. Scheidung entstehen können ...
Psychische Probleme können das Leben von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen stark beeinträchtigen und zu Einschränkungen in der Lebensgestaltung und Lebensqualität führen. und daher mit einem starken Leidensdruck einhergehen ...
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Grit Saß
Diplom-Psychologin
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
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